Maklerprovision: Was ändert das neue Gesetz?

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz bei der Maklerprovision?

Bisher galt bei der Maklerprovision das Bestellerprinzip. Künftig ändert sich das. Das Bundeskabinett hat im Mai 2020 beraten und wir erklären, was sich damit ändert. Das wichtigste zuerst: Es wird fairer.

Wer hat die Maklerprovision bisher bezahlt?


Ein Blick zurück, wer hat die Maklerprovision bisher bezahlt? Das hing davon ab, in welchem Bundesland Sie Ihren Makler beauftragt haben. Denn, der Föderalismus lässt grüßen, die Maklerprovision war bisher Sache der Länder. In den meisten Bundesländern galt zwar bisher schon eine Teilung der Kosten. Die Frage, wie hoch der Anteil des Käufers und des Verkäufers war, blieb aber unbeantwortet.
In Brandenburg existierte diese Unklarheiten nicht, hier trug bisher der Käufer die gesamte Provision. Gleiches galt für die Bundesländer: Berlin, Hamburg, Bremen und Hessen.

Warum ändert der Gesetzgeber die Bezahlung des Maklers?
Warum entstand Handlungsbedarf? Die uneinheitliche Regelung zwischen den einzelnen Bundesländern wurde zunehmend als schwer vermittelbar empfunden. Zusätzlich war die unklare Verteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer unbefriedigend. Sie wurde als unfair empfunden.

Wer zahlt den Makler?

 

Maklerprovision Was ändert das neue Gesetz?

In Zukunft, so haben wir es geschrieben, wird die Maklerprovision gerechter verteilt. Was heißt das? Bisher galt das Bestellerprinzip. Das besagt, dass die Partei, die den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt. Das klang am Anfang gerecht, nicht anders wird das im Restaurant ja auch gehandhabt. Inzwischen hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass es bei Immobilien gerechter ist, diese Kosten zu teilen.
Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zur Maklerprovision aus 2020 sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage teilen. Bei dieser Teilung gilt der gleiche Teil für beide Seiten. Wir finden das gerecht.

Ab wann gilt die neue Maklerprovision?


Das Bundeskabinett hat im Mai 2020 abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten. Das neue Gesetz tritt sechs Monate nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft. Das ist voraussichtlich im Laufe des Dezember 2020.

Warum lohnt es sich, einen Immobilienmakler zu beauftragen?

Verkäufer und Käufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig also teilen. Dem sogenannten Bestellerprinzip wird durch dieses Gesetz der Großen Koalition eine Absage erteilt. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie wird durch das Gesetz fairer gestaltet. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau einhergehen, und wieso sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers jetzt mehr denn je auszahlt, erläutern wir für Sie im Folgenden:

Ausnahmeregelung: Wann die Maklerprovision nicht geteilt wird
Die Teilung zur Maklerprovision gilt grundsätzlich und bundesweit. Aber es gibt eine Ausnahme. Wenn Neubau-Immobilien provisionsfrei verkauft werden, darf der Verkäufer die komplette Makler-Courtage übernehmen. Damit trägt der Käufer keinen Cent. Jedenfalls nicht direkt.

Sind wir ehrlich: Hierbei steigt der Kaufpreis
Denn sind wir einmal ehrlich. Im Gegensatz zu einigen Kollegen, die das Gegenteil behaupten, sind wir der Meinung, dass bei diesen Angeboten der Kaufpreis angehoben wird. Werden Neubauimmobilien provisionsfrei angeboten, wird der Kaufpreis angepasst. Im Klartext, der Kaufpreis der provisionsfrei angebotenen Immobilie steigt.

Maklerin und Makler bieten Service und Sicherheit beim Hausverkauf

Warum sollten Sie Maklerin oder Makler für den Hausverkauf beauftragen? Die Maklerin und Makler bieten neben Service vor allem Sicherheit beim Hausverkauf. Selten verkauft sich ein Haus nach der ersten Besichtigung. Ein Maklerin oder ein Makler sind hier die organisierenden und vermittelnden Partner, die Verkäufern viel Arbeit und Organisation abnehmen. Scheinbesichtigungen von angeblichen Interessenten, die »nur mal sehen« möchten und von vorn herein keine Kaufabsicht haben, können so zum Teil abgewendet werden.
Die Profis in Sachen Immobilienkauf und Verkauf unterstützen Sie aber auch bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente. Sind die nicht vollständig beim Verkauf vorhanden, kann das zu Bußgelder führen.
Dazu zählen der Energieausweis, Anliegerbescheinigungen oder das Grundbuch.
Eigentümer, die eines dieser Dokumente bei den Verhandlungen nicht vorweisen können, riskieren empfindlich hohe Bußgelder. Neben dieser Sicherheit haben Sie einen Menschen an Ihrer Seite, der Sie gerne und sachkundig berät. Einfach weil er sich auskennt und Freude daran hat. Dazu gehören Marktkenntnis, die Beobachtung von Trends und die Abschätzung von Entwicklungen, genauso, wie eine Einordnung der Immobilie nach persönlicher Begehung.

 

Sie möchten Haus, Wohnung oder Grundstück verkaufen?

Wir verkaufen anders: In Brieselang, Falkensee, Dallgow-Döberitz, Nauen, Ketzin und dem Havelland.

Kostenloser Energieausweis: Wissen Sie bereits, dass wir Ihnen einen kostenlosen Energieausweis ausstellen? Hier erfahren Sie mehr.

Tipp-Provision: Kennen Sie schon unsere Tipp-Provision für Immobilien in Brieselang, Falkensee, Dallgow-Döberitz, Nauen, Ketzin und dem Havelland? Informieren Sie sich hier, auch wenn Sie selbst gar nicht verkaufen möchten.

Persönliche Beratung: Gerne informieren wir Sie persönlich, wie wir auch Ihre Immobilie anders verkaufen. Auch über die Vorteile, die Ihnen unser Verhandlungsrahmen für den Verkauf Ihrer Immobilie bietet. Rufen Sie an: +49 151 684 99 652 oder schreiben Sie uns: info@erdmannimmobilien.com